Die Ultraschalluntersuchung in der Schwangerschaft ist eine nebenwirkungsfreie Methode zur bildlichen Darstellung des ungeborenen Kindes.
Wir unterscheiden einen frühen Ultraschall, z.B. im Rahmen des „Ersttrimester-Screenings“, einen Fehlbildungsultraschall ab der 20. Schwangerschaftswoche und Dopplerultraschalluntersuchungen.
Ein Fehlbildungsultraschall als umfassende Untersuchung dient dazu, eine möglichst exakte Diagnose zu stellen und Risikoschwangerschaften zu begleiten.
Wird eine Erkrankung des Kindes festgestellt, so können rechtzeitig die Konsequenzen für den weiteren Schwangerschaftsverlauf und/oder für die Geburt abgeleitet werden.
Ein unauffälliger Fehlbildungsultraschall bringt Beruhigung für den weiteren Schwangerschaftsverlauf.
Im Rahmen vorgeburtlicher Untersuchungen ergeben sich nicht selten auch unerwartete Auffälligkeiten, die eine weitere Entscheidung der werdenden Eltern über weitere Untersuchungen und Konsequenzen erforderlich machen.